

Der Rebbaubeschluss teilt die Weine, ausgehend vom Ursprung und vom Zuckergehalt der Trauben in drei Kategorien ein.
- Wein mit der Ursprungsbezeichnung z.B. Kanton oder einer Region. Zur Ursprungsbezeichnung wird oft der Name der Rebsorte hinzugeführt.
- Wein mit Herkunftsbezeichnung
- Wein mit der Bezeichnung Vin Blanc oder Vin Rouge