Weinland Frankreich - Klassifikation Rhône

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Das Weinbaugebiet der Rhône gilt als das älteste Weinbaugebiet Frankreichs. Dank der Initiative von Baron de Roy wurde dem Gebiet im Jahre 1937 der Status der Appellation d´Origine Controllée - Côte du Rhône von der INAO verliehen. Die Weine der AOC sind in drei Kategorien eingeteilt:

  • Côte du Rhône Regional
  • Côte du Rhône Villages
  • Côte du Rhône Villages mit Ortsnennung

Côte du Rhône Regional

Das Weinbaugebeit Côte du Rhône Regional ist das einfachste der drei Kategorien und erstreckt sich zu beiden Seiten der Rhône zwischen Vienne, Valence und Avignon. Das Weinbaugebiet wurde 2004 um 10 Gemeinden erweitert und umfasst nun 171 Gemeinden. Die Anbaufläche umfasst 40.200 ha, auf den rund 6.000 Winzer Wein anbauen.

Auf Vorschlag der Winzer wurde im Jahr 1996 eine neue Verordnung bezüglich der Appellation erlassen, mit dem Ziel, die Typizität der Côtes du Rhône-Weine stärker zu betonen. Aufgrund dieser Regelung muss bei Rot- und Roséweinen der Grenache-Anteil mindestens 40 % der Assemblage ausmachen (mit Ausnahme der Weine, die an der nördlichen Rhône auf Syrah-Basis hergestellt werden). Bei Weißweinen machen folgende Sorten 80 % der Sortenzusammenstellung aus: Grenache blanc, Clairette, Marsanne, Roussanne, Bourboulenc und Viognier. Der Mindestalkoholgehalt muss 11 % betragen, sowohl für Rot-, wie auch für Rosé- und Weißwein.

Côte du Rhône Villages

Die Weine der Côte du Rhône Villages werden in 95 Gemeinden der Departments Drôme, Vaucluse, Gard und Ardêche erzeugt. Für die Weine der Côte du Rhône Villages gelten strengere Bestimmungen, als für die Weine der Côte du Rhône Regional. Der Ertrag ist auf 45 hl/ha beschränkt, der Mindestalkoholgehalt muss für Rot-, Rosé- und Weißweine 12 % betragen.

Rotweine müssen mindestens zu 50 % aus Grenache und zu 20 % aus Syrah und oder Mourvèdre bestehen. Der zugelassen Höchstanteil sonstiger Rebsorten beträgt 20 %.

Rosé-Weine müssen genauso wie Rotweine zu 50 % aus Grenache und zu 20 % aus Syrah und oder Mourvèdre bestehen. Der zugelassen Höchstanteil sonstiger Rebsorten beträgt 20 %.

Für Weißweine dürfen Grenache blanc, Clairette blance, Marsanne blanche, Roussanne blanche, Boruboulenc blanc, Viognier blanc verwendet werden. Der Anteil weiterer weiße Rebsorte darf maximal 20 % betragen.

Côte du Rhône Villages mit Ortsnennung

Die Kategorie Côte du Rhône Villages mit Ortsnennung stellt die hochwertigste der 3 Kategorien dar. Der Ertrag ist auf 42 hl/ha beschränkt, der Mindestalkoholgehalt für Weiß- und Rosé-Weine beträgt 12 %, der für Rotweine 12,5 %.

Insgesamt 16 Gemeinden aus 3 Departements dürfen ihren Ortsnamen als weiteres Qualitätsmerkmal auf dem Etikett nennen.

Départment de Drôme

  1. Rochegude
  2. Rousset les vignes
  3. Saint Maurice
  4. Saint Pantaléon les vignes
  5. Vinsobres

Départment de Gard

  • Chusclan
  • Laudun
  • Saint Gervais

Départment du Vaucluse

  • Beaume de Venise
  • Cairanne
  • Rasteau
  • Roaix
  • Sablet

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