Qualitätsstufen
Das deutsche Weingesetz teilt die Weine in vier Qualitätsstufen ein:
Qualitätswein mit Prädikat (QmP)
Ein wesentliches Merkmal der Prädikate ist das Mostgewicht. Das minimale Mostgewicht für die Prädikate beim QmP variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können folgende Werte gelten:
mindestens 73° Öchsle
mindestens 85° Öchsle
mindestens 95° Öchsle
mindestens 125° Öchsle
mindestens 150° Öchsle
die Trauben müssen von der Lese bis zur Kelterung bei mindestens -6° Celsius gefroren sein
Qualitätswein bestimmten Anbaugebietes (QbA)
Ein Wein darf nur als QbA gekennzeichnet werden, wenn er eine amtliche Prüfungsnummer erhalten hat. Die verwendeten Weintrauben müssen ausschließlich von empfohlenen und zugelassenen Rebsorten der Art Vitis Vinifera stammen und in einem einzigen Anbaugebiet geerntet worden sein. Das Mostgewicht muss mindestens 63° Öchsle betragen. Der Alkoholgehalt muss mindestens 7 vol. % betragen.
Nach §3 des deutschen Weingesetztes gibt es folgende Weinbaugebiete für Qualitätswein:
Landwein
Die Bezeichnung Landwein gibt es in Deutschland seit 1982 als Qualitätsstufe für einen gebietstypischen trockenen oder halbtrockenen Tafelwein höherer Qualität. Deutscher Landwein darf ausschließlich aus Trauben der Region gekeltert werden, aus welcher der Wein stammt.
Tafelwein
Tafelwein darf ausschließlich aus empfohlenen, zugelassenen Rebsorten gekeltert werden. Er muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 5 vol. % aufweisen und muss nach Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 vol. % haben. Deutsche Tafelweine dürfen keinen Lagennamen, keine Gemeinde- oder Ortsteilnamen und keine Namen von bestimmten Anbaugebieten tragen. Tafelwein unterliegt keinen besonderen Qualitätsprüfungen, darf daher z.B. mit Zucker angereicherter Most für die alkoholische Gärung verwendet werden.
Nach §1 der Weinverordnung gibt es folgende Weinbaugebiete für Tafelwein:
Bereiche Donau, Lindau und Main
Neckar
Bereiche Burgengau und Römertor
Bereiche Mosel und Rhein
Das "Weinbaugebiet Stargarder Land" ist ein in Mecklenburg-Vorpommern gelegenes Gebiet, welches nach der Änderung der Weinbauverordnung vom 4. März 2004 (der Bundesrat hatte der Veränderung am 13. Februar 2004 zugestimmt), in das "Verzeichnis der Weinbaugebiete für Tafelwein" aufgenommen wurde (§ 2 der Weinbauverordnung). Es gilt als die nördlichste Weinbauregion Deutschlands. Die Weinanbaufläche beträgt 3,7 Hektar. Der Wein darf nach § 3 der Weinbauverordnung unter der Bezeichnung "Mecklenburger Landwein" vermarktet werden.
Weitergehende Qualitätsbezeichnungen
Die Qualitätsbezeichnung Classic wurde im Jahr 2000 für deutsche Weine eingeführt und ist durch deutsches und europäisches Recht geschützt. Unter Classic werden trockene Qualitätsweine verstanden, die aus einer für das jeweilige Weinbaugebiet klassischen, typischen Rebsorte hergestellt wurden. Der Wein soll einem gehobenen Qualitätsanspruch genügen und dabei gehaltvoll, kräftig, aromatisch und trocken schmecken. Der Restzuckergehalt muss weniger als 15 Gramm und der Alkoholgehalt mindestens 12% (Ausnahme Mosel-Saar-Ruwer mindestens 11,5%) betragen.
Der Begriff "Selection" wurde für die trockene Spitzenklasse der deutschen Weine geschaffen. Die Qualität der Weine zeichnet sich durch ausgewählte Lagen, geringe Erträge und die Handlese aus. Selectionsweine dürfen frühestens am 01.09. des auf die Ernte folgenden Jahres abgefüllt werden. Das Mindestmostgewicht beträgt 90° Öchsle, der Alkoholgehalt muss mindestens 12,2 % betragen, der Hektarertrag ist auf 60 hl/ha begrenzt. Die für Selectionsweine vorgesehenen Parzellen müssen bereits bis zum 01.05. den Behörden gemeldet sein und eine Kennzeichnung erhalten.