Die Traubensorte die auf dem Etikett steht ist auch ausschließlich im Wein

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Dies gilt nur eingeschränkt und ist letztendlich von dem jeweiligen Weinrecht des Weinbaulandes abhängig. Es gibt jedoch kein Weinrecht, in dem die auf dem Etikett genannte Traubensorte zu 100% im Wein sein muss. Mehr oder weniger geringe Beimengungen von anderen Traubensorten sind ohne weiteres erlaubt.

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