Kennzeichnungspflicht allergener Stoffe auch für alkoholische Getränke

Druckoptimierte VersionEinem Freund senden
News Datum: 
23.12.2005

Alle seit dem 25.11.2005 etikettierten und in den Handel gebrachten Weine müssen entsprechend einer EU Richtlinie aus dem Jahre 2003 auf dem Etikett eine Listung allergener Stoffe aufweisen. Hierzu gehören auch Schwefeldioxide und Sulfite die zur Konservierung im Wein eingesetzt werden. Ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l müssen diese Stoffe als SO2 angegeben werden. Die bislang geltende Ausnahmeregelung für alkoholische Getränke wurde nun endlich außer Kraft gesetzt.

Inhalt abgleichen