Weinmarktreform verabschiedet

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News Datum: 
19.12.2007

Kurz vor Weihnachten wurde nun doch noch ein Kompromiss zur Weinmarktreform gefunden. Die europäischen Agrarminister einigten sich in Brüssel darauf, dass auch weiterhin Zucker zur Anreicherung erlaubt bleibt. Die zulässige Obergrenze wird leicht gesenkt. In der Frage der Etikettierung wird sich nichts ändern, die traditionellen Wein- und Sektbezeichnungen können weiterhin verwendet werden.

Die Obergrenze für die Zuckerung in der Weinbauzone A wird von dem Jahr 2009 von maximal 3,5 Volumenprozent auf 4 Volumenprozent und in schlechten Jahren von 4,5 auf 4 Volumenprozent gesenkt. Die Zuckerung muss auch nicht auf dem Etikett deklariert werden.

Die Reform ist bei weitem nicht so radikal ausgefallen, wie es die ursprünglich geplant war. Am 01.08.2008 tritt diese nun in Kraft. Winzer können dann für drei Jahre eine Rodungsprämie erhalten, die stufenweise abnimmt. Die Weinbaufläche soll so von insgesamt 3,6 Mio. Hektar um 175.000 Hektar reduziert werden. Das Verbot, neue Rebstöcke anzupflanzen, soll erst Ende 2015 statt im August 2010 fallen.

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