Die zuständige Behörde, die VINIFLHOR, genehmigte nun die Änderung der bisherigen Vorschriften. In Zukunft können französische Landweine , die Vin de Pays, mit dem Zusatz "de France" ausgewiesen werden. Seit 1973 wurden über 100 Zonen für die VdP festgelegt. Die Angabe einer Region ist nun nicht mehr zwingend notwendig.
Ausführliche Informationen zu den Regelungen des französischen Weinrechts, zu den Qualitätsstufen und Klassifikationen in verschiedenen Weinregionen Frankreichs finden Sie bei uns im Internet im Bereich Weingesetze.
Neueste Kommentare
vor 8 Wochen 2 Tage