Der Guntersblumer Winzer Edgar Schätzler hatte im Oktober 2005 billige Weine aus aller Welt von verschiedenen Discountern in eigene Flaschen abgefüllt und diese zur Qualitätsprüfung an das Weinbauamt gegeben. Die Weine erhielten anstandslos die amtliche Prüfnummer der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Sein Ziel war es für einen seiner eigenen Weine, den er bereits 2004 eingereicht hatte, die AP-Nummer zu erhalten. Der Silvaner aus der Lager "Guntersblumer Kreuzkapelle" schmeckte laut Prüfer muffig, pilzig, unsauber. Der Winzer begründete diesen Geschmack durch den biologischen Säureabbau, daher sei dies nicht zu beanstanden. Seine Klage begründete er außerdem damit, dass 15 Billigweine aus aller Welt eine AP-Nummer erhalten hätten, somit die Unzulänglichkeit der Sinnenprüfung bewiesen sei.
Die Richter des Mainzer Verwaltungsgerichtes wollten der Argumentation nicht zustimmen und wiesen die Klage daher ab. Sie begründeten dies damit, dass er Weine ausgewählt hätte, die ähnlich wie die rheinhessischen schmecken würden und vielleicht auch sonst noch nachgeholfen hätte.
Der Winzer hat zwar mit seiner Klage verloren, der Vorfall sollte aber den Verantwortlichen in den Weinverbänden zu denken geben. Die prinzipielle Kritik an den Verfahren zur Qualitätsprüfung ist sicherlich gerechtfertigt.
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vor 8 Wochen 2 Tage