Réserve für deutsche Weine erlaubt

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News Datum: 
06.11.2008

Die Begriffe Réserve, Grande Réserve oder Privat-Reserve sind nun auch für deutsche Weine erlaubt. Voraussetzung ist, dass eine besondere Qualität der Weine gegeben ist. Geklagt hatte ein Pfälzer Winzer, der nun vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz Recht bekam.

Die seit mehreren Jahren laufende Klage des Winzers war zunächst vor dem Verwaltungsgericht Neutstadt/Weinstraße und dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben. Vor dem Europäischen Gerichtshof hatte er einen Teilerfolg erzielen können. Der Gerichtshof entschied, dass die Verwendung ausländischer Bezeichnungen oder ihre Übersetzungen zulässig sind. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass die Gefahr einer Verwechslung oder Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen ist.

Im vergangenen Juni hatte daraufhin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verwendung der deutschen Bezeichnung Reserve mit dem Hinweis auf das österreichische Weingesetz, wo der Begriff geschützt ist, untersagt. Das Gericht verwies den Rechtsstreit erneut an das Oberverwaltungsgericht. Dieses entschied nun, dass die Bezeichnungen Réserve, Grande Réserve oder Privat-Reserve auch für deutsche Weine verwendet werden darf. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Besondere Qualität des Weins, diese Bezeichnung zulässt. Was unter der besonderen Qualität zu verstehen ist, wurde nicht definiert.

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