Am 2. Februar entschied das schweizer Bundesgericht, dass ab der neuen Weinlese den Weinen mit der Ursprungsbezeichnung AOC Genève keine Trauben aus französischen Weinbergen zugemischt werden dürfen. Etwa vierzig Genfer Winzer bewirtschaften Rebberge im Grenzgebiet, die teilweise auf französischem Boden liegen. Bislang galt eine Übergangsregelung der Genfer Regierung, diese wurde durch das Urteil des Bundesgerichtes annuliert. Betroffen von diesem Urteil sind rund 140 Hektra bzw. 10 Prozent der Genfer Weinberge. Eine Neuregelung der AOC Bestimmungen liegt bereits zur Entscheidung der EU vor.
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