Der Moselwinzer Albert Kallfelz hat in einem neun Jahre dauernden Rechtsstreit gegen die Korkindustrie letztendlich gesiegt. Bis zum Bundesgerichtshof ging der Prozess und wurde nun in letzter Instanz vor dem Oberlandesgericht Koblenz zu seinen Gunsten entschieden.
1997 hatte er erstmals geschmackliche Veränderungen seiner Weine die mit Naturkorken verschlossen waren gegenüber den noch in Stahltanks befindlichem Wein festgestellt. Der hochwertige Riesling aus der Flasche wies Bitternoten auf, der Wein aus dem Edelstahl war deutlich klarer und fruchtiger.
Das Gericht sprach ihm nun einen Schadensersatz in Höhe von 136.000 Euro zu.