Ab dem Jahrgang 2007 sind im spanischen Anbaugebiet die Traubensorten Chardonnay und Sauvignon für DOC Weine erlaubt. Der Anteil beider Traubensorten zusammen im fertigen Wein darf jedoch nicht 50 Prozent übersteigen.
Die traditionellen Weißweinsorten der Rioja, Viura, Malvasia und Garnache, werden auch zukünftig die wichtigsten Traubensorten in der Weißweinbereitung darstellen. Das Instituto Nacional de Denominaciònes de Origen (INDO) wird hierfür schon Sorge tragen. Dem Bestreben auch internationale Rotweinsorten wie Merlot, Syrah und Cabernet Sauvignon zuzulassen, wurde bislang immer eine Absage erteilt.