Seit dem 1. August sind nun 2 Änderungen im deutschen Weinrecht in Kraft. Aus Mosel-Saar-Ruwer wird Mosel und aus Qualitätswein mit Prädikat wird Prädikatswein. Bereits seit dem 1. Juli dürfen Weine nicht mehr mit der Bezeichnung "für Diabetiker geeignet - nur nach Befragen des Arztes" gekennzeichnet werden. Für alle Änderungen gibt es noch Übergangsregelungen.
Lange Jahre wurde über die Namensneuregelung des Weinbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer diskutiert und gestritten. Seit dem 01.08. gibt es nun das Weinbaugebiet Mosel. Die Bereiche Saar und Ruwertal gehören weiterhin zum Weinbaugebiet. Die Weinbaubetriebe und Weinkellereien dürfen in einer Übergangsfrist von zwei Jahren noch den alten Gebietsnamen Mosel-Saar-Ruwer auf den Weinetiketten verwenden. Ihnen wird somit die Möglichkeit gegeben, vorhandene Etiketten aufzubrauchen.
Die Bezeichnung Qualitätswein mit Prädikat wurde nun gegen die kürzere und im Prinzip schon geläufige Bezeichnung Prädikatswein ersetzt. Auch hier gilt, dass noch vorhandene Etiketten mit der alten Bezeichnung aufgebraucht werden dürfen.
Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitliche Angaben auf Lebensmitteln ist bereits seit dem 01.07.2007 in Kraft. Seit diesem Datum dürfen keine Weine mehr mit der Bezeichnung "für Diabetiker geeignet - nur nach Befragen des Arztes" in den Verkehr gebracht werden. Weine, die vor dem 1. Juli mit diesem Aufdruck gekennzeichnet wurden, dürfen noch bis zum 31.07.2009 verkauft werden.