Am 08.03.2007 hat der Bundestag das Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Weingesetzes zugestimmt. Die wohl markanteste Änderung liegt in der Umbenennung des Anbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer in Mosel. Darüber wird mit einer Übergangszeit von zwei Jahren die Bezeichnung "Qualitätsweine mit Prädikat" durch "Prädikatsweine" ersetzt. Die Kategorie "Qualitätswein garantierten Ursprungs" wird ersatzlos gestrichen.
Die Diskussion um die Umbenennung des Anbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer dauert nun schon viele Jahre. Endlich hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die oben genannten Neuregelungen treten zum 01.07.2007 in Kraft, für eine Übergangszeit von 2 Jahren dürfen noch die alten Bezeichnungen verwendet werden.