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1966 wurde ein neues Weingesetz
eingeführt, wobei auch andere Gesetzregelungen den Weinbau
tangieren. Hauptverantwortlich für die Qualitätskontrolle und die
Förderung des Weinbaus ist das Weinbauinstitut in Bratislava. Dei
Weine werden in folgende Qualitätsstufen eingeteilt: |