Die Weinkiste - Feine Weine, Sekte & Edelbrände aus Europa

   ■  INFORMATIONEN

Weingesetze
Richtlinien, Verordnungen der EU
Bulgarien
Deutschland
England
Frankreich
Griechenland
Italien
Kroatien
Luxemburg
Österreich
Portugal
Rumänien
Schweiz
Slowakai
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn

 

Newsletter bestellen
Newsletter abbestellen
 
  Deutsches Weingesetz  
Qualitätsstufen
Weitergehende Qualitätsbezeichnungen
Qualitätsstufen
Das deutsche Weingesetz teilt die Weine in vier Qualitätsstufen ein:
Qualitätswein mit Prädikat (QmP)
Qualitätswein bestimmten Anbaugebietes (QbA)
Landwein
Tafelwein
Qualitätswein mit Prädikat (QmP)
 

Ein wesentliches Merkmal der Prädikate ist das Mostgewicht. Das minimale Mostgewicht für die Prädikate beim QmP variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können folgende Werte gelten:

 
Kabinett mindestens 73° Öchsle
Spätlese mindestens 85° Öchsle
Auslese mindestens 95° Öchsle
Beerenauslese mindestens 125° Öchsle
Trockenbeerenauslese mindestens 150° Öchsle
  Eiswein

die Trauben müssen von der Lese bis zur Kelterung bei mindestens -6° Celsius gefroren sein

 
Qualitätswein bestimmten Anbaugebietes (QbA)
 

Ein Wein darf nur als QbA gekennzeichnet werden, wenn er eine amtliche Prüfungsnummer erhalten hat. Die verwendeten Weintrauben müssen ausschließlich von empfohlenen und zugelassenen Rebsorten der Art Vitis Vinifera stammen und in einem einzigen Anbaugebiet geerntet worden sein. Das Mostgewicht muss mindestens 63° Öchsle betragen. Der Alkoholgehalt muss mindestens 7 vol. % betragen.

 
Nach §3 des deutschen Weingesetztes gibt es folgende Weinbaugebiete für Qualitätswein:
Ahr
Baden
Franken
Hessische Bergstraße
Mittelrhein
Mosel-Saar-Ruwer
Nahe
Pfalz
Rheingau
Rheinhessen
Saale-Unstrut
Würtemberg
Landwein
 

Die Bezeichnung Landwein gibt es in Deutschland seit 1982 als Qualitätsstufe für einen gebietstypischen trockenen oder halbtrockenen Tafelwein höherer Qualität. Deutscher Landwein darf ausschließlich aus Trauben der Region gekeltert werden, aus welcher der Wein stammt.

 
Tafelwein
 

Tafelwein darf ausschließlich aus empfohlenen, zugelassenen Rebsorten gekeltert werden. Er muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 5 vol. % aufweisen und muss nach Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 vol. % haben. Deutsche Tafelweine dürfen keinen Lagennamen, keine Gemeinde- oder Ortsteilnamen und keine Namen von bestimmten Anbaugebieten tragen. Tafelwein unterliegt keinen besonderen Qualitätsprüfungen, darf daher z.B. mit Zucker angereicherter Most für die alkoholische Gärung verwendet werden.

 
Nach §1 der Weinverordnung gibt es folgende Weinbaugebiete für Tafelwein;
Albrechtsburg
Bayern Bereiche Donau, Lindau und Main
Neckar
Oberrhein Bereiche Burgengau und Römertor
Rhein-Mosel Bereiche Mosel und Rhein
  Stargarder Land

Das "Weinbaugebiet Stargarder Land" ist ein in Mecklenburg-Vorpommern gelegenes Gebiet, welches nach der Änderung der Weinbauverordnung vom 4. März 2004 (der Bundesrat hatte der Veränderung am 13. Februar 2004 zugestimmt), in das "Verzeichnis der Weinbaugebiete für Tafelwein" aufgenommen wurde (§ 2 der Weinbauverordnung). Es gilt als die nördlichste Weinbauregion Deutschlands. Die Weinanbaufläche beträgt 3,7 Hektar. Der Wein darf nach § 3 der Weinbauverordnung unter der Bezeichnung "Mecklenburger Landwein" vermarktet werden.

 
Weitergehende Qualitätsbezeichnungen
Classic
Selection
Classic
Die Qualitätsbezeichnung Classic wurde im Jahr 2000 für deutsche Weine eingeführt und ist durch deutsches und europäisches Recht geschützt. Unter Classic werden trockene Qualitätsweine verstanden, die aus einer für das jeweilige Weinbaugebiet klassischen, typischen Rebsorte hergestellt wurden. Der Wein soll einem gehobenen Qualitätsanspruch genügen und dabei gehaltvoll, kräftig, aromatisch und trocken schmecken. Der Restzuckergehalt muss weniger als 15 Gramm und der Alkoholgehalt mindestens 12% (Ausnahme Mosel-Saar-Ruwer mindestens 11,5%) betragen.
Selection
Der Begriff "Selection" wurde für die trockene Spitzenklasse der deutschen Weine geschaffen. Die Qualität der Weine zeichnet sich durch ausgewählte Lagen, geringe Erträge und die Handlese aus. Selectionsweine dürfen frühestens am 01.09. des auf die Ernte folgenden Jahres abgefüllt werden. Das Mindestmostgewicht beträgt 90° Öchsle, der Alkoholgehalt muss mindestens 12,2 % betragen, der Hektarertrag ist auf 60 hl/ha begrenzt. Die für Selectionsweine vorgesehenen Parzellen müssen bereits bis zum 01.05. den Behörden gemeldet sein und eine Kennzeichnung erhalten.
Deutsches Weingesetz
  info@die-weinkiste.com Tel: +49 (0)2902 71702 Fax: +49 (0)2902 71705