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April
2008 |
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14.04.2008 |
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Rheinland-Pfalz verzichtet auf Neuanpflanzungsrechte zugunsten
anderer Weinbauregionen
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Die Agrarminister
der Länder einigten sich auf ihrer Konferenz im sächsischen
Nimbschen darauf, 100 Hektar Neuanpflanzungsrechte von
Rheinland-Pfalz auf sechs andere Bundesländer zu verteilen. Die
europäische Weinmarktordnung verbietet Neuanpflanzungen von
Rebflächen um den europäischen Weinsee einzudämmen. Es dürfen
nur neue Rebflächen angelegt werden, wenn entsprechende Rechte
bereits vorhanden sind. Insbesondere das Anbaugebiet
Saale-Unstrut profitiert von dieser Einigung. Die 100 Hektar
Rebfläche wurden auf Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Brandenburg, das Saarland und Nordrhein-Westfalen aufgeteilt.
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Das Weinbaugebiet
Sachsen ist mit 427 Hektar Ertragsrebfläche eines der kleinsten
in Deutschland. Künftig stehen an den Elbhängen in und um
Dresden 31 Hektar mehr für den Weinanbau zur Verfügung.
Hauptrebsorten sind Müller-Thurgau, Riesling, Weißburgunder,
Ruländer und Traminer. Der Anteil der Weißweinsorten beträgt 83
Prozent, der Trend zum Rotwein, der in allen deutschen
Weinanbaugebieten zu verzeichnen ist, setzt jedoch auch an Saale
und Unstrut fort.
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Das
Bundeslandwirtschaftsministerium ist nun gefordert, eine
entsprechende Verordnung zu ändern, damit die sächsischen Winzer
die entsprechenden Anpflanzungsrechte noch in diesem Jahr
erhalten. Die zusätzlichen Rebrechte stärken Sachsens Weinanbau
und fördern damit auch die einzigartige Landschaft des Elbtals
in ihrer Bedeutung für Kultur und Tourismus.
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