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April 2008

     

14.04.2008

Aktuelles

Rheinland-Pfalz verzichtet auf Neuanpflanzungsrechte zugunsten anderer Weinbauregionen

   

Die Agrarminister der Länder einigten sich auf ihrer Konferenz im sächsischen Nimbschen darauf, 100 Hektar Neuanpflanzungsrechte von Rheinland-Pfalz auf sechs andere Bundesländer zu verteilen. Die europäische Weinmarktordnung verbietet Neuanpflanzungen von Rebflächen um den europäischen Weinsee einzudämmen. Es dürfen nur neue Rebflächen angelegt werden, wenn entsprechende Rechte bereits vorhanden sind. Insbesondere das Anbaugebiet Saale-Unstrut profitiert von dieser Einigung. Die 100 Hektar Rebfläche wurden auf Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, das Saarland und Nordrhein-Westfalen aufgeteilt.

   

Das Weinbaugebiet Sachsen ist mit 427 Hektar Ertragsrebfläche eines der kleinsten in Deutschland. Künftig stehen an den Elbhängen in und um Dresden 31 Hektar mehr für den Weinanbau zur Verfügung. Hauptrebsorten sind Müller-Thurgau, Riesling, Weißburgunder, Ruländer und Traminer. Der Anteil der Weißweinsorten beträgt 83 Prozent, der Trend zum Rotwein, der in allen deutschen Weinanbaugebieten zu verzeichnen ist, setzt jedoch auch an Saale und Unstrut fort.

   

Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist nun gefordert, eine entsprechende Verordnung zu ändern, damit die sächsischen Winzer die entsprechenden Anpflanzungsrechte noch in diesem Jahr erhalten. Die zusätzlichen Rebrechte stärken Sachsens Weinanbau und fördern damit auch die einzigartige Landschaft des Elbtals in ihrer Bedeutung für Kultur und Tourismus.

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