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März
2008 |
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17.03.2008 |
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EU-Gericht
urteilt im Wein-Etikettenstreit |
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Das höchste EU-Gericht hat im
Rechtsstreit um die Etikettierung von Weinen strengere Maßstäbe
gesetzt. Am Donnerstag urteilte der Europäische Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg, dass keine Begriffe auf Etiketten verwendet
werden dürften, die von den Verbrauchern mit geschützten,
traditionellen Begriffen verwechselt werden könnten. In dem
Rechtsstreit ging es darum, ob auf deutschen Weinen
Bezeichnungen wie "Privat-Reserve" oder Réserve" verwendet
werden dürften. Ausgelöst worden war der Streit durch einen
Winzer aus dem Raum Trier. Deutsche Behörden hatten ihm
untersagt, Flaschen mit französischen Bezeichnungen "Réserve" ,
"Grand-Réserve" oder "Privat-Reserve" zu vermarkten. |
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Angaben wie "Reserve" sind bislang
im deutschen Recht nicht geschützt. Nach dem Verbot durch die
deutschen Behörden, schaltete das Bundesverwaltungsgericht den
Europäischen Gerichtshof ein. Dieser urteilte nun, dass keine
Begriffe verwendet werden dürften, die von den Verbrauchern
missverstanden werden könnten. Im konkreten Fall muss nun ein
deutsches Gericht entscheiden, ob eine Verwechslungsgefahr
vorliegt. Im EU-Recht sind die Bezeichnungen "Réserve" oder "Grand-Réserve"
allgemein als Hinweise für eine besondere Wein-Qualität
geschützt. Diese Begriffe sind für Sprachvarianten in Spanien,
Griechenland, Italien, Portugal und Österreich geschützt. Für
die französischen Begriffe fehlt jedoch der Schutz. |
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