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Dezember 2007

     

17.12.2007

Aktuelles

Weinmarktreform - Bleibt der Zuckerzusatz nun doch erlaubt?

   

Laut dem Entwurf der EU-Kommission zur europäischen Weinmarktreform sollte die Anreicherung des Traubenmostes mit Zucker zukünftig verboten sein. Dies führte in den letzten Monaten zu heftigen Protesten aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Nun scheint dieser Vorschlag aufgrund des anhaltenden Widerstandes vom Tisch zu sein. Heute soll ein Kompromissvorschlag von der zuständigen Kommissarin Marianne Fischer Boel den europäischen Agrarministern vorgelegt werden. Auch die ursprünglich geplante Rodungsprämie für 400.000 Hektar Rebfläche soll deutlich reduziert werden.

     
   

In den vergangenen Jahren wollte die Kommission immer wieder die Zuckerung völlig verbieten und nur noch die Süßung durch Mostkonzentrat zulassen. Dies stieß den nördlichen Weinbauländern sauer auf. Sie wollen an der Zuckeranreicherung für den Fall festhalten, dass sie Reben in einem schlechten Jahr nicht genügend Sonne erhalten. Der Sonnenmangel und somit die Zuckerkonzentration in der Traube ließe sich auch durch Mostkonzentrat anstelle von Zucker ausgleichen. Das Mostkonzentrat müssten die betroffenen Produzenten jedoch aus südlicheren Ländern importieren und das zu deutlich höheren Kosten. Mit der Streichung der auch als „Saccharose“ bezeichneten Zuckerung, sollte gleichzeitig die Zuschüsse von jährlich 200 Millionen Euro für die Verwendung von Most in den südlichen EU-Staaten gestrichen werden.

     
   

Dem neuen Kommissionsvorschlag zufolge soll die Anreicherung mit Zucker oder Mostkonzentrat künftig zumindest reduziert werden. So soll der Alkoholgehalt vom Weinjahr 2008/09 an durch den Zusatz von Zucker nur noch um 3 Prozentpunkte und vom Weinjahr 2009/10 an nur noch um 2,5 Prozentpunkte erhöht werden können. Nur in extrem schlechten Jahren soll weiterhin die bisherige Höchstgrenze von 3,5 Prozentpunkten gelten.

     
   

Ein weiterer Kritikpunkt der Weinmarkreform ist die Rodungsprämie für 400.000 Hektar Rebfläche. Ziel dieser Maßnahme ist es, die bisherige Anbaufläche von 3,6 Millionen Hektar zu reduzieren und so die Weinüberproduktion einzudämmen. Nun ist nur noch von einer Reduzierung um 175.000 Hektar die Rede. Außerdem war geplant die Zuschüsse für das Brennen von unverkäuflichen Wein zu Industriealkohol zu streichen. Die EU gibt derzeit rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr hierfür aus. Im Kompromiss ist eine weitere Förderung der Destillation in den nächsten Jahren vorgesehen.

     
    Wir haben bereits mehrfach über dieses Thema berichtet:
    05.07.2007 EU Vorschläge zur Weinmarktreform stoßen auf breiten Widerstand
    19.09.2006 Wird die Wein-Reform vertagt?
    24.06.2006 Pläne der EU Weinmarktreform
    07.06.2006 131 Mio. Euro für Destillation von überschüssigem Wein
    04.05.2006 Die EU und die Reform des Weinsektors
     
    Im Download-Center finden Sie einige Dokumente zu den Reformplänen oder direkt hier:
    Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im Europäischen Weinsektor - Marianne Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor
     
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