|
|
|
Dezember
2007 |
|
|
|
|
|
17.12.2007 |
|
Weinmarktreform - Bleibt der
Zuckerzusatz nun doch erlaubt? |
|
|
|
Laut dem
Entwurf der EU-Kommission zur europäischen Weinmarktreform
sollte die Anreicherung des Traubenmostes mit Zucker zukünftig
verboten sein. Dies führte in den letzten Monaten zu heftigen
Protesten aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Nun scheint dieser
Vorschlag aufgrund des anhaltenden Widerstandes vom Tisch zu
sein. Heute soll ein Kompromissvorschlag von der zuständigen
Kommissarin Marianne Fischer Boel den europäischen
Agrarministern vorgelegt werden. Auch die ursprünglich geplante
Rodungsprämie für 400.000 Hektar Rebfläche soll deutlich
reduziert werden. |
|
|
|
|
|
|
|
In den
vergangenen Jahren wollte die Kommission immer wieder die
Zuckerung völlig verbieten und nur noch die Süßung durch
Mostkonzentrat zulassen. Dies stieß den nördlichen
Weinbauländern sauer auf. Sie wollen an der Zuckeranreicherung
für den Fall festhalten, dass sie Reben in einem schlechten Jahr
nicht genügend Sonne erhalten. Der Sonnenmangel und somit die
Zuckerkonzentration in der Traube ließe sich auch durch
Mostkonzentrat anstelle von Zucker ausgleichen. Das
Mostkonzentrat müssten die betroffenen Produzenten jedoch aus
südlicheren Ländern importieren und das zu deutlich höheren
Kosten. Mit der Streichung der auch als „Saccharose“
bezeichneten Zuckerung, sollte gleichzeitig die Zuschüsse von
jährlich 200 Millionen Euro für die Verwendung von Most in den
südlichen EU-Staaten gestrichen werden. |
|
|
|
|
|
|
|
Dem neuen
Kommissionsvorschlag zufolge soll die Anreicherung mit Zucker
oder Mostkonzentrat künftig zumindest reduziert werden. So soll
der Alkoholgehalt vom Weinjahr 2008/09 an durch den Zusatz von
Zucker nur noch um 3 Prozentpunkte und vom Weinjahr 2009/10 an
nur noch um 2,5 Prozentpunkte erhöht werden können. Nur in
extrem schlechten Jahren soll weiterhin die bisherige
Höchstgrenze von 3,5 Prozentpunkten gelten.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ein weiterer
Kritikpunkt der Weinmarkreform ist die Rodungsprämie für 400.000
Hektar Rebfläche. Ziel dieser Maßnahme ist es, die bisherige
Anbaufläche von 3,6 Millionen Hektar zu reduzieren und so die
Weinüberproduktion einzudämmen. Nun ist nur noch von einer
Reduzierung um 175.000 Hektar die Rede. Außerdem war geplant die
Zuschüsse für das Brennen von unverkäuflichen Wein zu
Industriealkohol zu streichen. Die EU gibt derzeit rund eine
halbe Milliarde Euro pro Jahr hierfür aus. Im Kompromiss ist
eine weitere Förderung der Destillation in den nächsten Jahren
vorgesehen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Wir haben bereits mehrfach über dieses
Thema berichtet: |
|
|
|
05.07.2007 EU Vorschläge
zur Weinmarktreform stoßen auf breiten Widerstand |
|
|
|
19.09.2006 Wird die
Wein-Reform vertagt? |
|
|
|
24.06.2006 Pläne der EU Weinmarktreform |
|
|
|
07.06.2006 131 Mio. Euro für Destillation von überschüssigem Wein |
|
|
|
04.05.2006 Die EU und die Reform des Weinsektors |
|
|
|
|
|
|
|
Im
Download-Center
finden Sie einige Dokumente zu den Reformplänen oder direkt hier: |
|
|
|
Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im Europäischen Weinsektor -
Marianne Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung |
|
|
|
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
- Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor |
|
|
|
|