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März
2007 |
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09.03.2007 |
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Änderung des
Deutschen Weingesetzes durch den Bundestag |
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Am 08.03.2007 hat der Bundestag das
Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Weingesetzes zugestimmt.
Die wohl markanteste Änderung liegt in der Umbenennung des
Anbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer in Mosel. Darüber wird mit einer
Übergangszeit von zwei Jahren die Bezeichnung "Qualitätsweine mit
Prädikat" durch "Prädikatsweine" ersetzt. Die Kategorie
"Qualitätswein garantierten Ursprungs" wird ersatzlos gestrichen. |
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Die Diskussion um die Umbenennung
des Anbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer dauert nun schon viele Jahre.
Endlich hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft. Die oben genannten Neuregelungen
treten zum 01.07.2007 in Kraft, für eine Übergangszeit von 2
Jahren dürfen noch die alten Bezeichnungen verwendet werden. |
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Den komplette Text zum Dritten Gesetzestext zur Änderung des
Weingesetzes finden Sie hier. |
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Wir berichteten zu diesen Thema
bereits: |
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10.08.2006
"Mosel-Saar-Ruwer" bald Geschichte - "Prädikatswein" statt
"Qualitätswein mit Prädikat" |
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03.05.2005 Mosel-Saar-Ruwer bald
nur noch Mosel |
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