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Newsarchiv |
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März 2006 |
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17.03.2006 |
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"Reserve"
aus Deutschland - BVerwG ruft EuGH an |
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Ein Winzer aus der Pfalz möchte
seinen Wein mit "Réserve" oder "Grand Réserve" bezeichnen. Bislang
blieb seine Klage erfolglos. Nun ruft das Bundesverwaltungsgericht
den europäischen Gerichtshof an, um zu klären, ob damit geschützte
Bezeichnungen aus anderen Mitgliedsstaaten der EG verletzt werden. |
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In Italien, Griechenland, Portugal, Spanien und
Österreich gibt es vergleichbare Bezeichnungen, die unter
besonderem Schutz stehen. Die ausländischen Bezeichnungen sind
nach Auffassung des Klägers nur in der jeweiligen Landessprache
geschätzt, die französische Bezeichnung sei nicht geschützt. Auch
mit einer deutschen Bezeichnung, wie "Reserve" oder
"Privat-Reserve" würde er sich notfalls zufrieden geben. |
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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Beschluss
vom 16.03.2006 nun dem europäischen Gerichtshof die generelle
Klärung übergeben. Zu entscheiden ist nun, ob der Schutz solcher
Weinbezeichnungen dazu führen, dass vergleichbare Bezeichnungen in
anderen Mitgliedsstaaten nicht entstehen dürfen. |
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