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März 2006

     

17.03.2006

Aktuelles

"Reserve" aus Deutschland - BVerwG ruft EuGH an
 

Ein Winzer aus der Pfalz möchte seinen Wein mit "Réserve" oder "Grand Réserve" bezeichnen. Bislang blieb seine Klage erfolglos. Nun ruft das Bundesverwaltungsgericht den europäischen Gerichtshof an, um zu klären, ob damit geschützte Bezeichnungen aus anderen Mitgliedsstaaten der EG verletzt werden.

  In Italien, Griechenland, Portugal, Spanien und Österreich gibt es vergleichbare Bezeichnungen, die unter besonderem Schutz stehen. Die ausländischen Bezeichnungen sind nach Auffassung des Klägers nur in der jeweiligen Landessprache geschätzt, die französische Bezeichnung sei nicht geschützt. Auch mit einer deutschen Bezeichnung, wie "Reserve" oder "Privat-Reserve" würde er sich notfalls zufrieden geben.
  Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Beschluss vom 16.03.2006 nun dem europäischen Gerichtshof die generelle Klärung übergeben. Zu entscheiden ist nun, ob der Schutz solcher Weinbezeichnungen dazu führen, dass vergleichbare Bezeichnungen in anderen Mitgliedsstaaten nicht entstehen dürfen.
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