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Die Crus Artisans existieren seit mehr als 150
Jahren. Es sind hauptsächlich kleine Weingüter, meistens beträgt
die Größe zwischen einem und fünf Hektar. Der Artisan ist laut
Lexikon ein Handwerker bzw. Arbeiter, der selbständig ein Handwerk
ausübt. Lange kämpften die Winzer der Crus Artisans um eine
weinrechtliche Anerkennung. Im Juni 1994 erkannt die europäische
Gesetzgebung die Crus Artisans an, der französische
Landwirtschaftsminister legte in einem Erlass im Mai 2002 eine
Klassifizierung der Crus Artisans fest. Die Liste der Chateaus
wurde am 11.01.2006 endlich fertig gestellt und veröffentlicht.
Die Klassifizierung besitzt für 10 Jahre Gültigkeit, danach wird
diese erneut überarbeitet. |