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Der Guntersblumer Winzer Edgar Schätzler hatte im
Oktober 2005 billige Weine aus aller Welt von verschiedenen
Discountern in eigene Flaschen abgefüllt und diese zur
Qualitätsprüfung an das Weinbauamt gegeben. Die Weine erhielten
anstandslos die amtliche Prüfnummer der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz. |
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Sein Ziel war es für einen seiner eigenen Weine,
den er bereits 2004 eingereicht hatte, die AP-Nummer zu erhalten.
Der Silvaner aus der Lager "Guntersblumer Kreuzkapelle" schmeckte
laut Prüfer muffig, pilzig, unsauber. Der Winzer begründete diesen
Geschmack durch den biologischen Säureabbau, daher sei dies nicht
zu beanstanden. Seine Klage begründete er außerdem damit, dass 15
Billigweine aus aller Welt eine AP-Nummer erhalten hätten, somit
die Unzulänglichkeit der Sinnenprüfung bewiesen sei. |
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Die Richter des Mainzer Verwaltungsgerichtes
wollten der Argumentation nicht zustimmen und wiesen die Klage
daher ab. Sie begründeten dies damit, dass er Weine ausgewählt
hätte, die ähnlich wie die rheinhessischen schmecken würden und
vielleicht auch sonst noch nachgeholfen hätte. |
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Der Winzer hat zwar mit seiner Klage verloren, der
Vorfall sollte aber den Verantwortlichen in den Weinverbänden zu
denken geben. Die prinzipielle Kritik an den Verfahren zur
Qualitätsprüfung ist sicherlich gerechtfertigt. |
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Weitere Informationen hierzu finden Sie im
Newsarchiv Oktober 2005. |