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Alle seit dem 25.11.2005
etikettierten und in den Handel gebrachten Weine müssen
entsprechend einer
EU Richtlinie aus dem Jahre 2003 auf dem Etikett eine
Listung allergener Stoffe aufweisen. Hierzu gehören auch
Schwefeldioxide und Sulfite die zur Konservierung im Wein
eingesetzt werden. Ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg
oder 10 mg/l müssen diese Stoffe als SO2 angegeben werden. Die
bislang geltende Ausnahmeregelung für alkoholische Getränke wurde
nun endlich außer Kraft gesetzt. |